Religionsfreiheit, Glaubensfreiheit und allgemeine Freiheitsrechte

Am Freitag war die Arena zum Burkaverbot und bereits in der Startviertelstunde musste man feststellen, dass ausgerechnet der Grüne Geri Müller die Stimme der Vernunft war an diesem Tisch. Ich will gar nicht erst mit Herrn Wobmann anfangen, seine Argumentation ist so durchsichtig, dass es mich nicht braucht um das offensichtlich xenophobe Gedankengut aufzuzeigen, dass sich dahinter zu verbergen suchte. Saïda Keller-Messahli setzte aber den selbstentlarvenden Höhepunkt der Scheinheiligkeit. Beim Verschleierungsverbot gehe es um etwas ganz anderes als beim Minarettverbot, denn nur eine Minderheit der Muslime in der Schweiz würden sich verschleiern. Ihre Logik ist: ,Es ist diskriminierend, etwas einer Minderheit zu verbieten, zu der ich gehöre, aber nicht diskriminierend, etwas einer Minderheit zu verbieten, zu der ich nicht gehöre.‘

Die Inhaltlich eigentlich zentrale Frage warf aber Nora Illi auf. „Ich habe eine Abmachung mit Allah und kein islamophobisches Gesetz wird mich daran hindern, mich daran zu halten.“ meinte die Konvertitin und berief sich dabei auf die Religionsfreiheit. Hat sie damit Recht?

Religionsfreiheit hat neben der Kultusfreiheit noch einen anderen, weit wichtigeren Aspekt, nämlich die Glaubensfreiheit*,  das Recht, dem Glauben anzugehören zu dürfen, dem man will, sogar gar keinem. Darum ist aber auch diese ganze Debatte darüber, ob der Schleier nun zum Islam gehört oder nicht auch müßig. Glauben ist letztlich eine persönliche Sache und wenn Frau Illi der Ansicht ist, dass zu ihrem Glauben der Gesichtsschleier gehört, dann hat da niemand dreinzureden. 

Aber das heisst auch, dass wir vermutlich im Chaos versinken würden, wenn wir die Kultusfreiheit – im Sinne der Aussagen von Illi und Keller-Messahli – so auslegen, dass einfach alles was mit Religion zu tun hat automatisch sakrosankt ist. „Ich habe eine Abmachung mit Odin 160 auf der Autobahn zu fahren und mit Athena keine Steuern zu zahlen und kein noch so heidenfeindliches Gesetz wird mich daran hindern, diese Abmachungen einzuhalten.“ 

Darum bin ich der Ansicht, dass Kultusfreiheit nicht so funktioniert. Sie garantiert nicht, dass man seine Religion überall, jederzeit und ohne Beschränkungen ausüben darf. Sie garantiert lediglich, dass prinzipielle Recht seinen Glauben auszüuben, solange man die Grundrechte anderer damit nicht verletzt. Darüber hinaus darf es zumutbare formale (aber nicht inhaltliche) Beschränkungen geben. In einem gewissen Sinne sollte die Kultusfreiheit so funktionieren, wie die Redefreiheit. Die Redefreiheit gibt niemandem das Recht, morgens um vier mit einem Megaphon durchs Wohngebiet zu ziehen und Freiheit für Bradley Maning zu fordern. Die Redefreiheit garantiert dir nur, dass du deine Meinung öffentlich Kund tun darfst. Zumutbare formale Beschränkungen, wie Bewilligungspflicht von Demonstrationen ist kein Eingriff in dieses Recht. Erst wenn die Behörden solche Bewilligungen aus inhaltlichen Gründen verweigern, ist dass eine Verletzung der Redefreiheit.

Und so sollte auch die Kultusfreiheit verstanden werden. Niemand hindert Frau Illi daran, zuhause oder in der Mosche oder in jedem an deren Privatgebäude so viele Gesichtsschleier zu tragen, wie sie will. Das heisst an all diesen Orten kann sie zu jeder beliebigen Zeit ihren Glauben ausüben. Ist die formale Einschränkung, dass sie das zumindest im Kanton Tessin nicht tun darf, solange sie von A nach B geht ist aus meiner Sicht vollumfänglich zumutbar. Aus meiner Sicht, ist also eine Berufung auf die Religionsfreiheit hier nicht zulässig.

Unterstütze ich also das Verschleierungsverbot im Tessin? Natürlich nicht. Die Schweiz ist ein freies Land mit freien Bürgern. Die sollen verdammt noch mal das Recht haben, sich frei in diesem Land zu bewegen, egal ob sie sich gerade als Ninjas, Piraten oder Nacktwanderer verkleidet haben. Man mag einwenden, dass nicht jede Frau, die einen Gesichtsschleier trägt, dies auch aus freien Stücken tut. Aber lösen wir dieses Problem mit einem generellen Verbot? Ich sehe nicht wie. Wenn überhaupt verstärkt dies die Isolation. Vielleicht könnte ein Verbot in Schulen etwas bewirken, weil der Staat da handhabe hat, die Betroffenen auch wirklich antreten zu lassen. Anderseits ist mir zumindest kein Fall bekannt von einer Schülerin, die mit Niqab zum Unterricht erschien.

Lange Rede, kurzer Sinn: Die Reichweite der Religionsfreiheit wird von religiösen Kreisen überschätzt. Trotzdem ist es eines freien Volkes in einem freien Lande unwürdig, seinen Bürgern vorzuschreiben, was sie anziehen dürfen und was nicht.

*Interessanterweise findet sich die Kultusfreiheit nicht in der Schweizer Verfassung. Da gibt es nur die Freiheit von Religionszwang und die Freiheit jeder Religion anzugehören. Der entsprechende Paragraph läuft auch unter dem Titel ,Glaubensfreiheit‘. In der EMRK ist die Kultusfreiheit dagegen explizit erwähnt und da heisst der Paragraph auch ,Religionsfreiheit‘. Daher macht die Unterscheidung doppelt Sinn.

Acht Argumente für die Legalisierung von Cannabis

Cannabiskonsum gilt in der Schweiz längstens als das größte Kavaliersdelikt überhaupt. Und auch wenn vor 5 Jahren das Stimmvolk noch ‘Nein’ zu der Legalisierung sagte, so scheint es doch nur eine Frage der Zeit, bis das Verbot fällt. Hier noch einmal kurz eine Liste der wichtigsten Argumente für diesen Schritt:

Jugendschutz

Eine Legalisierung des Handels heisst dass es staatliche Regularien für diesen Handel geben kann. Heute hat ein Dealer keinen Grund hat, nicht an jeden Cannabis zu verkaufen, der genug Geld dabei hat. Dem legalen Cannabis-Handel können dagegen die gleichen Bedingungen aufgelegt werden, wie auch dem Alkohol- und Tabakhandel. Wenn jemand riskiert, seine Betriebserlaubnis zu verlieren, wird er es sich sehr gut überlegen, bevor er Cannabis an Minderjährige verkauft.

Qualitätskontrolle

Ein Konsument hat heute keine Chance, den THC-Gehalt der Wahre zu prüfen, oder sicherzustellen, dass irgendwelche andere, gefährlichere Substanzen darin enthalten sind. Dies stellt eine echte Gefahr für die Gesundheit der Konsumenten dar und erhöht natürlich auch die Gesundheitskosten in unserer Gesellschaft. Im Falle einer Legalisierung kann der Staat jedoch die Kontrolle übernehmen, Standarts für den THC-Gehalt einführen und sicherstellen, dass sich niemand mit etwas vergiftet, dass er eigentlich nicht so geplant hat.

Steuerliche Einnahmen

Dies bedarf eigentlich keiner weiteren Erklärungen. Wie bei Tabak und Alkohol könnte man auch auf Cannabis eine Steuer erheben, welche den Krankenkassen zu gute kommt und uns alle entlastet.

Medizinischer Nutzen

Cannabis galt bis zu seinem Verbot als das einzige nebenwirkungsfreie Schmerzmittel der Welt. Und auch heute wird es gern als ‘medical Marihuana’ in manchen U.S.-Bundesstaaten verschrieben. Manche Leute behaupten felsenfest, dass es das einzige Schmerzmittel ist, dass ihnen hilft. Auch wenn ich diese Aussagen eher skeptisch betrachte, wüsste ich nicht, wieso man nicht eine weitere, verhältnismäßig harmlose Substanz in das Arsenal der Mediziner im Kampf gegen den Schmerz dieser Welt aufnehmen sollte.

Entlastung der Behörden

Polizei und Gerichte sind in der Schweiz zum Teil sehr stark belastet, zum Teil sogar überbelastet. Wenn die Behörden weniger Aufwand betreiben müssen, einer im Prinzip opferlosen Straftat nachzujagen, haben sie offensichtlich mehr Zeit und Resourcen um Gewaltverbrechen, Diebstähle und Überfälle aufzuklären. Es ist offensichtlich, dass diese Form der Entlastung dem Schutz der Bevölkerung dienlich wäre. Selbst ein Falschparker, der versehentlich die Zufahrt für die Feuerwehr versperrt stellt eine größere Gefährdung der Allgemeinheit dar, als jemand, der einem mündigen Bürger ein Rauschmittel verkauft, welches dieser zu konsumieren wünscht.

Klare Linie zwischen Recht und Unrecht

Gerade weil der Handel und Konsum von Cannabis als gleichermaßen moralisch kontigent wie auch gesellschaftlich akzeptiert ist, stellt er eine gefährliche ‘Einstiegsstraftat’ dar, zumindest solange er illegal ist. Die Handlungen eines Menschen sind zu einem guten Teil von seinem Selbstbild abhängig. Wenn jemand durch derartige Verstöße sich erst einmal als krimineller sieht, ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass diese Person weitere, schwerwiegendere Straftaten begeht. Außerdem ist Cannabis durchaus ein möglicher erster Kontaktpunkt zum organisierten Verbrechen und somit der erste Schritt zu einer kriminellen Karriere. Kann man jedoch Cannabis legal erwerben, kappt man damit die Verbindung zu kriminellen Organisationen und erhält gleichzeitig das Selbstbild des gesetzesfürchtigen Bürgers beim Konsumenten.

Definanzierung der organisierten Kriminalität

Der Drogenhandel ist einer der Haupteinnahmequellen für die organisierte Kriminalität weltweit. Cannabis stellt hierbei durchaus eine beachtenswerte Position dar und finanziert Bandenkriege auf dem ganzen Erdball. Entziehen wir ihnen diese Einnahmequelle, heisst das weniger Geld für Waffen und Munition auf den Straßen der gefährlichen Vierteln der Großstädte dieser Welt. Und etwas weniger Mord und Totschlag halte ich durchaus für erstrebenswert.

Freiheit der Bürger

Das wichtigste Argument ist wohl auch das einfachste Argument. Der Handel und der Konsum von Cannabis sollte erlaubt sein, weil freie Bürger ein Recht haben sollten, selbst zu entscheiden, welche Substanzen sie sich selbst zuführen und welche nicht. Es mag Ausnahmen geben, zB. bei Medikamenten mit relativ undurchsichtigen Wechselwirkungen und vielleicht bei gewissen Narkotika, die geignet sind, Straftaten gegen Leib und Leben anderer zu begehen (K.O.-Tropfen). Aber von diesen Fällen abgesehen, ist es doch ein Stück Lebensqualität, wenn ich frei entscheiden darf, ob ich mich an Cannabis, Alkohol oder auch gar nicht berausche. Denn der Einzige Grund, wieso wir diese ganze Übung mit dem Staat veranstalten ist doch letztlich, dass wir unsere Freiheiten genießen können.

Wie man sieht, können also nur Menschen, die mit der organisierten Kriminalität im Bunde sind, vernünftigerweise eine Legalisierung ablehnen. Was bleibt ist eine Art Aberglaube, dass die Gesellschaft wie wir sie kennen zusammenbricht, sollte man die Drogenpolitik auch nur etwas lockern. Nun aber, da selbst in den urkonservativen USA mehr und mehr Bundesstaaten (gegen föderale Rechtsprechung) Cannabis legalisieren, sollte es aber nur eine Frage der Zeit sein, bis auch hier die Vernunft siegt. Stehen sie nicht auf der falschen Seite der Geschichte, unterstützen sie die Legalisierung.

Beschneidungen: Religion und Recht

Am vergangenen Donnerstag konnte man davon Zeuge werden, wie das Parlament in unserem nördlichen Nachbarstaat in Panik ausbrach. Dabei ging es nicht etwa darum, dass Spaniens Banken unter den Euro-Rettungsschirm flüchten und im Gegenzug die Spanische Bevölkerung ein Sparpaket aufgezwungen bekommt. Nein, es ging darum, dass ein Kölner Gericht entschieden hatte, dass eine religiöse Beschneidung von urteilsunfähigen Knaben mit elterlicher Zustimmung eine unzulässige Körperverletzung darstellt. Panik verursachte dies deshalb, weil es doch seltsam wäre, wenn „ausgerechnet Deutschland das erste Land und einzige Land auf dieser Welt sein sollte, wo die Beschneidung von Juden und Muslimen strafbar sein soll. (Volker Beck).“ Abgesehen von der Linken, die offensichtlich ihre anti-israelische Klientel zu befriedigen suchte, war man sich schnell einig, dass dies nicht sein dürfe und man Beschneidungen aus religiösen Gründen erlauben müsse.

Die Argumentation der Parlamentarier lief dabei immer in einem ähnlichen Muster ab. Zuerst versicherte man, dass es hierbei nicht um Genitalverstümmelungen bei Mädchen gehe (das Wort Beschneidung wurde in diesem Zusammenhang sogar explizit vermieden) und solche nie und nimmer legal seien dürfen. Dann wurde betont, wie wichtig diese Beschneidung im Islam und im Judentum seien, ja dass sie eines der wichtigsten Gebote überhaupt für diese Religionen darstellen. Dann wurde die Bedeutung der Religionsfreiheit betont und zwar insbesondere, als Freiheit, alles tun dürfen zu müssen, was einem die eigene Religion vorschreibt.

Natürlich ist diese Argumentation ein Widerspruch in sich, zumindest auf dem Boden der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht. Entweder wir interpretieren Religionsfreiheit so, dass religiöse Riten über dem Gesetz stehen, in welchem Fall man auch Genitalverstümmelungen an Mädchen nicht verbieten darf. Oder Religionen haben sich dem geltenden Recht unterzuordnen, und man interpretiert die Religionsfreiheit als ein Schutzrecht dagegen, einer Religion angehören zu müssen oder einer Religion nicht angehören zu dürfen. Dieses „Religion hat Vorrang, aber wir suchen uns aus, wann“ ist einer Demokratie nicht würdig.

Und wenn man genau darüber nachdenkt, ist auch der Gedanke, dass Religion Vorrang vor dem Gesetz haben soll, nicht Praktikabel. Oder wer ist bei meiner neuen Religion dabei, bei der man rituell mit 160 auf der Autobahn fährt und aus religiöser Überzeugung keine Mehrwertsteuern zahlen darf?

Nein, Religionen müssen sich den Gesetzen unterordnen. Sie mögen ab und an noch alte Gewohnheitsrechte wahrnehmen. Aber sie müssen damit leben, dass sie diese Rechte nicht auf alle Zeit haben, insbesondere dann nicht, wenn sie die Freiheiten anderer Menschen bedrohen. Und so halte ich es auch für ein korrektes Vorgehen, dass auch in der Schweiz erste Kinderspitäler ein Moratorium für religiöse Beschneidungen angesetzt haben. Es bleibt nur zu hoffen, dass das Schweizer Parlament weniger ,vorauseilenden Gehorsam‘ gegenüber Religionsgemeinschaften an den Tag legt und sich eine vernünftige Debatte über die Problematik entwickelt.

Quellen:

– Bundestagssitzung vom Donnerstag 19.7.2012 bei Youtube
– Artikel von tagesanzeiger.ch vom 20.07.2012

Mit Mohammed-Strichmännchen gegen religiöse Zensur

Hamsa Kaschgari ist ein saudischer Autor, der im Februar dieses Jahres zu einigem Aufsehen in der Weltpresse geführt hat. In drei Tweets erklärte er, dass er den Propheten Mohammed nicht anbeten wolle. Die Bilder eines Weisbärtigen TV-Predigers, der Angesichts dieser Worte in Tränen ausbrach und die Ermordung aller Atheisten forderte gingen um die Welt. Kaschgari ist nun in Saudi Arabien in Haft und riskiert möglicherweise die Todesstrafe.

Seit spätestens dem ,Karrikaturenstreit‘ um Mohammed hat insbesondere der Islam einen Ruf dafür, anderen Leuten ihr Recht auf freie Meinungsäußerung auf relativ radikale Art zu untersagen. Allerdings ist dies nur die Spitze des Eisbergs. Den oft genug erleben wir, dass andere Religionsgemeinschaften nicht davor zurückschrecken, ebenfalls zu drastischen Massnahmen zu greifen, um sich ihrer Kritiker zu entledigen. So wurde beispielsweise im Wallis 2010 ein Lehrer entlassen, weil er sich öffentlich für eine Sekularisierung des Schulwesens aussprach. Und erst gerade letzte Woche verklagte in Oregon die ,Beaverton Grace Bible Church‘ eine ehemalige Kirchengängerin auf 500‘000 Dollar, weil sie ein negatives Review im Internet über diese Kirche geschrieben hatte.

Jeder soll Glauben dürfen was er will. Aber der Glaube eines Menschen darf nicht festlegen, was ein anderer Mensch tun und lassen soll. Um ein Zeichen gegen die religiöse Zensur zu setzen, wurde vor drei Jahren der ,Draw Mohammed Day‘ ins Leben gerufen. Die Idee ist einfach: Mit ein paar Linien zeichnet jeder Teilnehmer Mohammed und begeht damit ein Sakrileg, dass von vielen Extremisten als der Todesstrafe würdig angesehen wird. Durch die Macht des Internets machen dass aber mehrere 1000 Menschen, über den ganzen Erdball verteilt. Das heisst, diese Extremisten müssen entweder die ganze Welt mit einem Jihad belegen und sich somit unweigerlich von gemässigteren Strömungen isolieren, oder sie müssen lernen, dass die Meinungsfreiheit in einer globalisierten Welt stärker gewichtet wird, als ein irgendein uraltes Buch.

Gestern fand dieser Tag zum dritten mal statt und ich habe zum zweiten mal mitgemacht. Ich wiederhole gerne nochmals: Liebe Mitbürger muslimischer Glaubensrichtung, ich mache das nicht deswegen, weil ich euren Glauben in irgendeiner weise schlechter finde als das Christentum oder den Shintoismus. Ich habe das gemacht, weil ich an die freie Meinungsäußerung glaube und eure Religion hat nun mal im Moment in dieser Beziehung die medienwirksamsten Auswüchse. ich mache aber im Ausgleich gerne an einem ,Bewerte eine Kirche‘-Tag oder einem ,Sekularisiere den Schulunterricht im Wallis‘-Tag mit. Den Extremisten unter euch sage ich aber: Wenn ihr alle Leute umbringen wollt, die den Propheten in euren Augen respektlos behandelt haben, dann geht dies nur über meine Leiche.