Am Freitag war die Arena zum Burkaverbot und bereits in der Startviertelstunde musste man feststellen, dass ausgerechnet der Grüne Geri Müller die Stimme der Vernunft war an diesem Tisch. Ich will gar nicht erst mit Herrn Wobmann anfangen, seine Argumentation ist so durchsichtig, dass es mich nicht braucht um das offensichtlich xenophobe Gedankengut aufzuzeigen, dass sich dahinter zu verbergen suchte. Saïda Keller-Messahli setzte aber den selbstentlarvenden Höhepunkt der Scheinheiligkeit. Beim Verschleierungsverbot gehe es um etwas ganz anderes als beim Minarettverbot, denn nur eine Minderheit der Muslime in der Schweiz würden sich verschleiern. Ihre Logik ist: ,Es ist diskriminierend, etwas einer Minderheit zu verbieten, zu der ich gehöre, aber nicht diskriminierend, etwas einer Minderheit zu verbieten, zu der ich nicht gehöre.‘
Die Inhaltlich eigentlich zentrale Frage warf aber Nora Illi auf. „Ich habe eine Abmachung mit Allah und kein islamophobisches Gesetz wird mich daran hindern, mich daran zu halten.“ meinte die Konvertitin und berief sich dabei auf die Religionsfreiheit. Hat sie damit Recht?
Religionsfreiheit hat neben der Kultusfreiheit noch einen anderen, weit wichtigeren Aspekt, nämlich die Glaubensfreiheit*, das Recht, dem Glauben anzugehören zu dürfen, dem man will, sogar gar keinem. Darum ist aber auch diese ganze Debatte darüber, ob der Schleier nun zum Islam gehört oder nicht auch müßig. Glauben ist letztlich eine persönliche Sache und wenn Frau Illi der Ansicht ist, dass zu ihrem Glauben der Gesichtsschleier gehört, dann hat da niemand dreinzureden. Aber das heisst auch, dass wir vermutlich im Chaos versinken würden, wenn wir die Kultusfreiheit – im Sinne der Aussagen von Illi und Keller-Messahli – so auslegen, dass einfach alles was mit Religion zu tun hat automatisch sakrosankt ist. „Ich habe eine Abmachung mit Odin 160 auf der Autobahn zu fahren und mit Athena keine Steuern zu zahlen und kein noch so heidenfeindliches Gesetz wird mich daran hindern, diese Abmachungen einzuhalten.“ Darum bin ich der Ansicht, dass Kultusfreiheit nicht so funktioniert. Sie garantiert nicht, dass man seine Religion überall, jederzeit und ohne Beschränkungen ausüben darf. Sie garantiert lediglich, dass prinzipielle Recht seinen Glauben auszüuben, solange man die Grundrechte anderer damit nicht verletzt. Darüber hinaus darf es zumutbare formale (aber nicht inhaltliche) Beschränkungen geben. In einem gewissen Sinne sollte die Kultusfreiheit so funktionieren, wie die Redefreiheit. Die Redefreiheit gibt niemandem das Recht, morgens um vier mit einem Megaphon durchs Wohngebiet zu ziehen und Freiheit für Bradley Maning zu fordern. Die Redefreiheit garantiert dir nur, dass du deine Meinung öffentlich Kund tun darfst. Zumutbare formale Beschränkungen, wie Bewilligungspflicht von Demonstrationen ist kein Eingriff in dieses Recht. Erst wenn die Behörden solche Bewilligungen aus inhaltlichen Gründen verweigern, ist dass eine Verletzung der Redefreiheit.
Und so sollte auch die Kultusfreiheit verstanden werden. Niemand hindert Frau Illi daran, zuhause oder in der Mosche oder in jedem an deren Privatgebäude so viele Gesichtsschleier zu tragen, wie sie will. Das heisst an all diesen Orten kann sie zu jeder beliebigen Zeit ihren Glauben ausüben. Ist die formale Einschränkung, dass sie das zumindest im Kanton Tessin nicht tun darf, solange sie von A nach B geht ist aus meiner Sicht vollumfänglich zumutbar. Aus meiner Sicht, ist also eine Berufung auf die Religionsfreiheit hier nicht zulässig.
Unterstütze ich also das Verschleierungsverbot im Tessin? Natürlich nicht. Die Schweiz ist ein freies Land mit freien Bürgern. Die sollen verdammt noch mal das Recht haben, sich frei in diesem Land zu bewegen, egal ob sie sich gerade als Ninjas, Piraten oder Nacktwanderer verkleidet haben. Man mag einwenden, dass nicht jede Frau, die einen Gesichtsschleier trägt, dies auch aus freien Stücken tut. Aber lösen wir dieses Problem mit einem generellen Verbot? Ich sehe nicht wie. Wenn überhaupt verstärkt dies die Isolation. Vielleicht könnte ein Verbot in Schulen etwas bewirken, weil der Staat da handhabe hat, die Betroffenen auch wirklich antreten zu lassen. Anderseits ist mir zumindest kein Fall bekannt von einer Schülerin, die mit Niqab zum Unterricht erschien.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Reichweite der Religionsfreiheit wird von religiösen Kreisen überschätzt. Trotzdem ist es eines freien Volkes in einem freien Lande unwürdig, seinen Bürgern vorzuschreiben, was sie anziehen dürfen und was nicht.
*Interessanterweise findet sich die Kultusfreiheit nicht in der Schweizer Verfassung. Da gibt es nur die Freiheit von Religionszwang und die Freiheit jeder Religion anzugehören. Der entsprechende Paragraph läuft auch unter dem Titel ,Glaubensfreiheit‘. In der EMRK ist die Kultusfreiheit dagegen explizit erwähnt und da heisst der Paragraph auch ,Religionsfreiheit‘. Daher macht die Unterscheidung doppelt Sinn.